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Altersvorsorgedepot ab 2027: Was die neue Förderung gegenüber Riester ändert

Die Reform ist beschlossen: Ab 1. Januar 2027 gibt es das geförderte Altersvorsorgedepot. Was es von Riester unterscheidet, wie die Zulagen funktionieren – und für wen sich welcher Weg eignet.

Christian Siebold
CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®
10. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz bekommt die private Altersvorsorge in Deutschland ein neues Fundament: das geförderte Altersvorsorgedepot. Es ergänzt und ersetzt für Neuabschlüsse die Riester-Rente – mit staatlichen Zulagen, mehr Freiheit bei der Geldanlage und begrenzten Kosten im Standardprodukt.

Doch bevor es um Produkte geht, lohnt die wichtigere Frage: Wofür sparen Sie? Welcher Lebensstandard soll im Ruhestand möglich sein, wie viel Sicherheit brauchen Sie, und wie lange ist Ihr Anlagehorizont? Erst aus diesen Antworten ergibt sich, welcher Weg zu Ihnen passt.

Der Fahrplan der Reform

Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Produkte starten am 1. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Riester-Verträge nach altem Modell mehr abgeschlossen werden.

Die Förderung in Zahlen

Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Die Zulage ist gestaffelt: Kleine Beiträge werden besonders stark gefördert.

Förderung des Altersvorsorgedepots ab 2027
BausteinRegel
Grundzulage, Stufe 150 Cent je Euro für Eigenbeiträge bis 360 € im Jahr
Grundzulage, Stufe 225 Cent je Euro für Eigenbeiträge über 360 € bis 1.800 € im Jahr
Grundzulage, maximal540 € im Jahr
Kinderzulage300 € je Kind und Jahr, volle Zulage bereits ab 25 € Monatsbeitrag
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
Einzahlungenbis 6.840 € im Jahr möglich; Zulagen gibt es für Eigenbeiträge bis 1.800 €
Kosten Standarddepothöchstens 1,0 % pro Jahr
Sichtfeld · Förderquote

Was die Staffelung praktisch bedeutet

Wer 30 € im Monat spart (360 € im Jahr), erhält 180 € Zulage – das sind 50 % auf den Eigenbeitrag. Bei 150 € im Monat (1.800 € im Jahr) sind es 540 €, also 30 %. Mit zwei Kindern kommen 600 € hinzu: 1.140 € Zulagen auf 1.800 € Eigenbeitrag, eine Förderquote von rund 63 %.

Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich

Die Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, schärft aber den Blick für die Stellschrauben.

Merkmale im Überblick
MerkmalRiester-RenteAltersvorsorgedepot
Neuabschlussbis Ende 2026ab 1. Januar 2027
GarantieBeiträge und Zulagen zu Rentenbeginn garantiertDepot ohne Garantie; daneben Garantieprodukte wählbar
Grundzulage175 € bei Mindesteigenbeitrag (4 % des Vorjahreseinkommens)bis 540 €, gestaffelt nach Beitrag
Kinderzulage185 € bzw. 300 € (Kinder ab Geburtsjahr 2008)300 €
KostenvertragsabhängigStandarddepot höchstens 1,0 % p. a.
Auszahlungüberwiegend lebenslange Rente, Teilkapital bis 30 %lebenslange Rente oder Zeitrente
Besteuerungnachgelagert in der Auszahlungsphase

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Sie sparen 30 Jahre lang 150 € im Monat und erhalten dafür jährlich 540 € Grundzulage. Wie stark die Anlagestrategie wirkt, zeigt der Vergleich zweier angenommener Durchschnittsrenditen – vor Kosten und Steuern, rein zur Veranschaulichung.

Modellrechnung · 30 Jahre · 1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Zulage pro Jahr
Annahme2 % p. a. (sicherheitsorientiert)5 % p. a. (aktienorientiert)
Eingezahlt inkl. Zulagen70.200 €70.200 €
davon Zulagen16.200 €16.200 €
Kapital nach 30 Jahrenca. 96.800 €ca. 163.200 €
Unterschiedrund 66.000 € – allein durch die angenommene Rendite
Sichtfeld · Vorsicht

Mehr Rendite heißt mehr Schwankung

Die höhere Renditeerwartung ist kein Geschenk, sondern die Prämie für ausgehaltenes Risiko. Renditen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Wer kurz vor dem Ruhestand steht, braucht eine durchdachte Umschichtungs- und Entnahmestrategie.

Was wird aus bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter – sie werden weder automatisch gekündigt noch umgewandelt. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist freiwillig. Vorsicht bei einer Kündigung: Wird Riester-Vermögen förderschädlich verwendet, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Garantie Ihres Vertrags, den bisherigen und künftigen Kosten, Ihrer Restlaufzeit und möglichen Wechselkosten ab. Das lässt sich nur am konkreten Vertrag beurteilen. Welche vier Wege es gibt und warum der Rentenfaktor so wichtig ist, lesen Sie im Beitrag „Riester-Vertrag: behalten, umstellen oder wechseln?“.

Für wen eignet sich was?

Eher Altersvorsorgedepot

Langer Horizont, Renditefokus

  • 15 Jahre und mehr bis zum Ruhestand
  • Schwankungen sind aushaltbar
  • Wunsch nach niedrigen Kosten
  • Kleine Beiträge mit hoher Förderquote
Garantie oder Bestand prüfen

Sicherheit und Bestandsschutz

  • Kurzer Anlagehorizont
  • Hohes Sicherheitsbedürfnis
  • Bestehender, günstiger Riester-Vertrag
  • Vertrag mit hohen bereits gezahlten Kosten
Nicht das Produkt entscheidet, sondern der Plan dahinter. Förderung ist ein Werkzeug – kein Ziel.
Auf einen Blick

Die wichtigsten Punkte

  • Start am 1. Januar 2027; neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr.
  • Bis zu 540 € Grundzulage und 300 € je Kind – kleine Beiträge werden besonders stark gefördert.
  • Das Depot setzt auf Marktrendite statt Garantie: Chancen und Schwankungen steigen.
  • Bestehende Riester-Verträge nicht voreilig kündigen – erst prüfen.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot macht geförderte Vorsorge einfacher, günstiger und renditeorientierter. Für viele Menschen mit langem Anlagehorizont ist das eine echte Chance. Ob und wie Sie sie nutzen, hängt von Ihren Zielen, Ihrer Familie und Ihren bestehenden Verträgen ab. Genau das schauen wir uns gemeinsam an – in Ihrer 360° Strategie in Finanzen.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Bundesregierung: Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert
  2. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)
  3. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
  4. §§ 84–86 EStG (Riester: Grundzulage, Kinderzulage, Mindesteigenbeitrag)
  5. § 93 EStG (schädliche Verwendung)
  6. § 22 Nr. 5 EStG (nachgelagerte Besteuerung)
  7. § 1 AltZertG (Zertifizierungskriterien Riester)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Gewähr. Stand: 10. Oktober 2026.

Porträt Christian Siebold
Über den Autor

Christian Siebold

CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®, Zertifizierter Finanzcoach (FH) und Generationenberater (CU) in Bayreuth. Ich übersetze Zahlen in Lebensziele – individuell, nachhaltig und vernetzt.

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