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Erst der Vorsorgecheck, dann der Vertrag: Was Riester-Sparer jetzt wissen sollten

Ab 2027 gibt es das geförderte Altersvorsorgedepot – und für Riester-Sparer neue Möglichkeiten. Bevor es um Verträge geht, steht eine wichtigere Frage: Welche Einnahmen tragen Sie im Alter, und welche Ausgaben müssen sie tragen?

Christian Siebold
CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®
13. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit

Warum zuerst der Vorsorgecheck kommt

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz startet am 1. Januar 2027 das geförderte Altersvorsorgedepot. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr. Bestehende Verträge laufen weiter – niemand muss handeln. Aber viele Riester-Sparer fragen sich zu Recht: Was bedeutet das für mich?

Die ehrliche Antwort beginnt nicht beim Vertrag, sondern bei Ihnen. Altersvorsorge ist kein Selbstzweck. Sie ist das finanzielle Fundament für das Leben, das Sie im Alter führen möchten. Welche Lösung zu Ihnen passt, ergibt sich aus Ihren Zielen und Ihrer Lebenslage – nicht aus der Fördertabelle allein.

Deshalb steht am Anfang jeder Entscheidung ein Vorsorgecheck: Was brauchen Sie im Alter wirklich – und was steht bereits zur Verfügung?

Lebenslange und flexible Einnahmen

Nicht alle Einnahmen im Alter sind gleich. Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen Einnahmen, die ein Leben lang fließen, und Einnahmen, die begrenzt oder schwankend sind.

Zwei Arten von Einnahmen im Ruhestand
Lebenslange EinnahmenFlexible oder begrenzte Einnahmen
Beispielegesetzliche Rente, Pension, Versorgungswerk, Betriebsrente als Rente, private Rente mit lebenslanger Zahlung – auch eine Riester-Rente; Mieteinnahmen, solange vermietetAuszahlung einer Lebensversicherung, Entnahmeplan aus einem Depot, Auszahlplan aus dem Altersvorsorgedepot (mindestens bis 85), Kapitalauszahlungen
StärkeSicherheit: Sie enden nicht, egal wie alt Sie werdenFreiheit: Höhe und Zeitpunkt lassen sich gestalten, Restkapital ist vererbbar
Passt zulebenslangen Grundausgabenvariablen Wünschen und zeitlich begrenzten Ausgaben

Genauso lassen sich die Ausgaben im Alter aufteilen: Grundausgaben wie Wohnen, Lebensmittel, Kranken- und Pflegeversicherung oder Mobilität gibt es ein Leben lang. Variable Ausgaben wie Reisen, Hobbys, Renovierungen oder die Unterstützung der Familie sind oft in den ersten Ruhestandsjahren höher und lassen sich anpassen.

Sichtfeld · Grundregel

Lebenslange Ausgaben brauchen lebenslange Einnahmen

Sind Ihre Grundausgaben durch lebenslange Einnahmen gedeckt, können flexible Bausteine wie ein Depot oder ein Auszahlplan Ihre Wünsche finanzieren – mit allen Chancen der Kapitalmärkte. Sind sie es nicht, gewinnt eine Einnahme, die garantiert nicht endet, deutlich an Wert.

Der Vorsorgecheck in drei Schritten

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, wie der Check funktioniert. Die Zahlen sind angenommen und dienen nur der Veranschaulichung; Ihre eigene Situation ermitteln wir gemeinsam.

Modellrechnung: Wunscheinkommen 3.000 € netto im Monat
SchrittWas wir betrachtenBetrag pro Monat
1. BedarfGrundausgaben (lebenslang)2.200 €
Variable Wünsche (Reisen, Familie, Hobbys)800 €
2. Lebenslange Einnahmengesetzliche Rente 1.300 € + Betriebsrente 500 €1.800 €
3. Lückenbei den Grundausgaben: 2.200 € − 1.800 €400 €
bei den Wünschen800 €

Das Ergebnis ist mehr als eine Zahl. Es zeigt zwei Lücken mit unterschiedlichem Charakter: Die 400 € bei den Grundausgaben sollten möglichst lebenslang geschlossen werden – etwa durch eine Rente. Die 800 € für Wünsche können aus flexiblen Quellen kommen, etwa aus einem Depot oder einem Auszahlplan. Genau hier entscheidet sich, welche Rolle ein bestehender Riester-Vertrag oder ein neues Altersvorsorgedepot in Ihrem Plan spielen sollte.

Wie Sie Einnahmen im Ruhestand klug kombinieren und warum die Reihenfolge guter und schlechter Börsenjahre zählt, lesen Sie im Beitrag „Die Auszahlphase“.

Was das neue Recht möglich macht

Die Reform bringt echte Vorteile – auch für Menschen mit einem bestehenden Riester-Vertrag.

Die Vorteile

Was sich ab 2027 verbessert

  • Höhere Zulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € – bis zu 540 € Grundzulage im Jahr statt 175 € bei Riester. Dazu bis zu 300 € je Kind.
  • Einfacher Mindestbeitrag: 120 € im Jahr genügen für die Zulagen – unabhängig vom Einkommen.
  • Mehr Anlagefreiheit: Das Altersvorsorgedepot darf ohne Garantiepflicht in Fonds und ETFs anlegen. Wer Sicherheit möchte, kann weiterhin Produkte mit Garantie von 80 % oder 100 % der Beiträge wählen.
  • Kostendeckel: Im Standardprodukt sind die Kosten auf höchstens 1,0 % im Jahr begrenzt.
  • Wahl bei der Auszahlung: lebenslange Rente, Auszahlplan mindestens bis 85 oder eine Kombination; zu Beginn sind bis zu 30 % als Kapital möglich.
  • Vererbbarkeit: Beim Auszahlplan bleibt nicht verbrauchtes Kapital erhalten; an den Ehepartner kann es förderunschädlich übertragen werden.

Für bestehende Riester-Verträge gilt: Sie laufen nach bisherigem Recht weiter. Sie können aber gegenüber Ihrem Anbieter unwiderruflich erklären, dass die neuen Förderregeln gelten sollen. Und wer nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Recht automatisch für alle seine Verträge. Gefördert werden dann höchstens zwei neue Verträge.

Die Zahlen im Detail und einen Vergleich beider Systeme finden Sie im Beitrag „Altersvorsorgedepot ab 2027“.

Was Sie dabei abwägen sollten

Jeder Vorteil hat eine Kehrseite. Ein Wechsel ins Depot kann Dinge kosten, die im alten Vertrag stecken und heute so nicht mehr erhältlich sind:

  • Garantie: Riester garantiert zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Im Depot ohne Garantie tragen Sie die Schwankungen selbst.
  • Rentenfaktor: Ältere Verträge versprechen oft eine lebenslange Rente zu Konditionen, die es am Markt nicht mehr gibt.
  • Auszahlungsbeginn: Das Altersvorsorgedepot zahlt frühestens ab 65 aus; viele Riester-Verträge schon früher.
  • Verantwortung im Alter: Ein Auszahlplan wird alle bis zu drei Jahre neu berechnet und muss bis ins hohe Alter verwaltet werden. Wer das einmal nicht mehr selbst kann, braucht eine Vollmacht.
Sichtfeld · Vorsicht

Nicht kündigen, sondern prüfen

Wer einen Riester-Vertrag kündigt, verwendet die Förderung schädlich – Zulagen und Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden. Ein Wechsel ist dagegen förderunschädlich möglich. Welcher der vier Wege für Ihren Vertrag passt, erkläre ich im Beitrag „Riester-Vertrag: behalten, umstellen oder wechseln?“.

Sechs Fragen für Ihren Termin

Diese Fragen führen zu einer bewussten Entscheidung – nicht das Produkt allein. Nehmen Sie sich vor unserem Gespräch ein paar Minuten dafür Zeit.

Zum Nachdenken

Ihre persönlichen Fragen

  • Wie viel meines Einkommens im Alter muss absolut sicher und lebenslang fließen – unabhängig von Börse und Gesundheit?
  • Sind meine Grundausgaben bereits durch lebenslange Einnahmen gedeckt – oder brauche ich dafür noch einen Baustein?
  • Wie denke ich über meine Lebenserwartung – und wie wichtig ist mir eine Zahlung, die nicht endet?
  • Könnte ich einen Kursrückgang von 30 % mit 78 Jahren finanziell und emotional aushalten?
  • Wer kümmert sich um meine Finanzen, wenn ich es selbst nicht mehr kann – und ist das geregelt?
  • Möchte ich Kapital vererben – und ist mir das wichtiger als eine garantierte lebenslange Zahlung?

Bringen Sie zum Termin Ihre aktuelle Renteninformation, die Unterlagen zu Ihrem Riester-Vertrag und Übersichten weiterer Verträge mit.

Sie sind selbstständig, Freiberuflerin oder Arzt im Versorgungswerk? Dann lesen Sie auch „Neu ab 2027: Geförderte Vorsorge für Ärzte, Freiberufler und Selbstständige“.

Fazit

Die Reform macht geförderte Vorsorge flexibler, günstiger und für mehr Menschen zugänglich. Ob und wie Sie die neuen Möglichkeiten nutzen, hängt aber nicht von der Förderung ab, sondern von Ihrem Leben: Welche Einnahmen tragen Sie, welche Ausgaben müssen sie tragen – und wie viel Sicherheit brauchen Sie? Mit diesen Antworten wird aus einer Produktfrage eine klare Entscheidung.

Persönliches Gespräch vereinbaren

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4996: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Altersvorsorgereformgesetz (25.03.2026)
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4088: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Altersvorsorgereformgesetz (11.02.2026)
  3. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)
  4. Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz
  5. Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot – was die Riester-Reform bedeutet (26.08.2026)
  6. § 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
  7. § 93 Einkommensteuergesetz (EStG) – schädliche Verwendung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Gewähr. Stand: 13. Oktober 2026.

Porträt Christian Siebold
Über den Autor

Christian Siebold

CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®, Zertifizierter Finanzcoach (FH) und Generationenberater (CU) in Bayreuth. Ich übersetze Zahlen in Lebensziele – individuell, nachhaltig und vernetzt.

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